Entscheidungen
Siehe auch: Urteil des 6. Senats vom 13.12.2012 - 6 AZR 348/11 -
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 350/11
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.12.2012, 6 AZR 348/11.
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011 - 6 Sa 115/10 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 - 18 Ca 483/10 - wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
|
|

© 2020 Bundesarbeitsgericht