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Verknüpftes Dokument, siehe auch: Urteil des 8. Senats vom 19.3.2015 - 8 AZR 150/14 -
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 19.3.2015, 8 AZR 151/14
ECLI:DE:BAG:2015:190315.U.8AZR151.14.0
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 19.03.2015, 8 AZR 150/14.
Tenor
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. November 2013 - 2 Sa 414/13 - aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 20. März 2013 - 1 Ca 5887/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits und die der Nebenintervention zu tragen.
Sonstiger Langtext
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