Entscheidungen
Verknüpftes Dokument, siehe auch: Urteil des 10. Senats vom 15.7.2020 - 10 AZR 123/19 -
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 15.7.2020, 10 AZR 125/19
ECLI:DE:BAG:2020:150720.U.10AZR125.19.0
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 15.07.2020, 10 AZR 123/19.
Tenor
1. Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. Januar 2019 - 9 Sa 57/18 - werden zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 72 % und die Beklagte 28 % zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.
Sonstiger Langtext
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