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Verknüpftes Dokument, siehe auch: Urteil des 9. Senats vom 12.4.2016 - 9 AZR 659/14 -
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 12.4.2016, 9 AZR 661/14
ECLI:DE:BAG:2016:120416.U.9AZR661.14.0
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 12.04.2016, 9 AZR 659/14.
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 685/13 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. März 2013 - 10 Ca 358/12 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für Urlaub aus dem Jahr 2012 drei Tage Ersatzurlaub zu gewähren.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 3/4 zu tragen, die Beklagte zu 1/4.
Sonstiger Langtext
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