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Verknüpftes Dokument, siehe auch: Urteil des 10. Senats vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18 -
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 19.12.2018, 10 AZR 617/17
ECLI:DE:BAG:2018:191218.U.10AZR617.17.0
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 19.12.2018, 10 AZR 231/18.
Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. November 2017 - 8 Sa 672/17 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 31. Mai 2017 - 2 Ca 78/17 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 870,45 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1. November 2016 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
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